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Bild: Peter Weidemann | In: Pfarrbriefservice.de

Ausgetreten? - Rückkehr ist möglich 

Jährlich kehren aktuell im Bistum Münster mehr als 200 Personen in die katholische Kirche zurück. Jede ausgetretene Person hat grundsätzlich Anspruch auf eine Wiederaufnahme. Das Verfahren folgt festen Regeln.

Der übliche erste Schritt ist ein Gespräch mit dem örtlichen Pfarrer, das auch mit jedem anderen Priester geführt werden kann. Dabei geht es um die Gründe für den früheren Austritt und die Motivation für die Rückkehr – ein Glaubensgespräch, dessen Tiefe beide Seiten bestimmen.

Persönliches Gespräch

Im Anschluss füllt der Priester ein Formular mit den persönlichen Angaben und der Begründung für den Wiedereintritt aus. Der Antrag wird an das Generalvikariat gesendet und dort genehmigt.

Nach der Rückmeldung findet ein zweites Treffen statt, bei dem der Wiedereintritt offiziell vollzogen wird. Zwei Zeugen müssen anwesend sein. Die rückkehrende Person erklärt dabei erneut ihren Wunsch, wieder in der Kirche zu leben. Die Form der Zeremonie kann frei gewählt werden. 

Anschließend werden Taufpfarramt, Wohnsitzpfarramt, Einwohnermeldeamt, Finanzamt und gegebenenfalls das Standesamt informiert.

(NG|K)

Mehr im Internet ...

Informationsportal der katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral zu den Themen Taufe - Wiedereintritt - Übertritt

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